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RECHTLICHES · ART. 28 DSGVO

Auftragsverarbeitungsvertrag

Stand: 01. Mai 2026 · Version 1.0

Präambel

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (im Folgenden „AVV") konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien aus dem zwischen ihnen geschlossenen Hauptvertrag (Klientrix-Nutzungsvertrag, vgl. AGB). Er findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder dessen Sub-Auftragnehmer mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Berührung kommen.

§ 1 Vertragsparteien

Verantwortlicher (Auftraggeber): Der Coach, Berater oder die Agentur, die ein Klientrix-Konto registriert hat. Persönliche Angaben werden im Konto-Profil erfasst und gelten bei Vertragsschluss als wechselseitig bestätigt.

Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer): Weboa – Webdesign & Marketing, Abdulhamit Özdemir, Planckstraße 9, 71665 Vaihingen an der Enz.

§ 2 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Gegenstand: Bereitstellung der Klientrix-SaaS-Plattform zur Verwaltung von Klienten-Daten, Sessions, Paketen, Rechnungen und Terminen.

Art und Zweck: Hosting, Speicherung, Anzeige und Verarbeitung der vom Auftraggeber eingegebenen Daten ausschließlich zur Erfüllung der im Klientrix-Hauptvertrag beschriebenen Leistungen.

Dauer: Laufzeit des Klientrix-Hauptvertrags. Nach dessen Ende werden die Daten gemäß § 8 Abs. 4 AGB innerhalb von 30 Tagen unwiderruflich gelöscht.

§ 3 Art der Daten und Kategorien Betroffener

Datenkategorien:

  • Stammdaten der Klienten (Name, E-Mail, Telefon, Anschrift)
  • Vertragsdaten (Pakete, Kontingente, Vertragsbeginn)
  • Session-Notizen und Coaching-Dokumentation (sofern vom Auftraggeber eingegeben)
  • Termin-Daten und Kalender-Einträge
  • Rechnungs- und Zahlungs-Metadaten
  • Datei-Anhänge (sofern vom Auftraggeber hochgeladen)

Betroffene Personengruppen: Klienten und Interessenten des Auftraggebers sowie dessen Team-Mitglieder.

§ 4 Pflichten des Auftragnehmers

  • Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
  • Verpflichtung aller mit der Verarbeitung befassten Personen auf Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
  • Treffen aller erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen (siehe § 7).
  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Wahrnehmung von Betroffenen­rechten (Auskunft, Löschung, Datenübertragung).
  • Unverzügliche Meldung von Datenschutzvorfällen an den Auftraggeber, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis.
  • Auf Wunsch Mitwirkung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35–36 DSGVO).

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

  • Sicherstellung der Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung (Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse).
  • Wahrnehmung der Pflichten als Verantwortlicher gegenüber den Betroffenen.
  • Information der Klienten über die Nutzung von Klientrix als Verarbeiter.
  • Vertrauliche Behandlung der eigenen Zugangsdaten.

§ 6 Sub-Auftragsverarbeiter

(1) Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz der unter /datenschutz aufgeführten Sub-Prozessoren zu (Hetzner, Resend, Anthropic, Stripe, Google, Twilio, Plausible).

(2) Bei Wechsel oder Hinzufügen weiterer Sub-Auftragnehmer informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail. Der Auftraggeber kann widersprechen. Im Falle eines berechtigten Widerspruchs steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

(3) Der Auftragnehmer schließt mit allen Sub-Auftragnehmern eigene AVVs nach Art. 28 DSGVO ab und stellt sicher, dass sie gleichwertige Pflichten übernehmen.

§ 7 Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Der Auftragnehmer setzt mindestens folgende Maßnahmen um:

Bereich Maßnahmen
Vertraulichkeit Hetzner-Rechenzentrum mit Zutrittskontrolle, SSH-Zugang ausschließlich per Public-Key, kein Root-Login, fail2ban, Hetzner-Firewall, UFW.
Integrität TLS 1.3, HSTS preload, AES-256 at-rest, bcrypt für Passwörter, projektweite Verschlüsselung sensibler Konfiguration.
Verfügbarkeit Tägliche automatisierte Backups (14 Tage Retention), unabhängiger Storage-Snapshot, Health-Checks, automatische Sicherheits-Updates (unattended-upgrades).
Belastbarkeit Container-basierte Architektur, Restart-on-failure, Cron-Sidecar.
Wiederherstellbarkeit RTO < 4 Stunden, RPO < 24 Stunden im Beta-Zeitraum.
Pseudonymisierung Klienten-Daten können auf Wunsch des Auftraggebers anonymisiert werden (Recht auf Vergessen).
Zugriffskontrolle Rollen-basierte Berechtigungen (Owner, Coach, Assistant), session-basierte Authentifizierung mit 30-Tage-Tokens, Audit-Log aller administrativen Aktionen.

§ 8 Kontrollrechte

Der Auftraggeber kann sich jederzeit über die Einhaltung dieses AVV überzeugen. Auf Anfrage stellt der Auftragnehmer aktuelle TOM-Dokumentation, Backup-Reports und Sub-Prozessor-Listen zur Verfügung. Vor-Ort-Kontrollen sind nach vorheriger Abstimmung möglich.

§ 9 Datenrückgabe und Löschung

(1) Nach Beendigung des Hauptvertrags hat der Auftraggeber 30 Tage Zeit, einen vollständigen Datenexport (JSON+CSV) über die App-Einstellungen herunterzuladen.

(2) Nach Ablauf der 30-Tage-Frist werden alle Daten unwiderruflich gelöscht. Backups werden im normalen Retention-Zyklus überschrieben (max. 14 Tage).

§ 10 Haftung

Es gelten die Haftungsregelungen aus § 9 der Klientrix-AGB sowie die Bestimmungen des Art. 82 DSGVO.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

(2) Änderungen werden dem Auftraggeber 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.

(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

Dieser AVV gilt mit Vertragsschluss als verbindlich vereinbart und kann jederzeit unter klientrix.de/avv abgerufen werden.